Änderungen zur Maskenpflicht

Liebe Eltern,
das Schulamt hat uns die aktualisierte Coronabetreuungsverordnung zukommen lassen. Ab Montag gelten Vorschriften in Bezug auf die Maskenpflicht, die von den ersten Ankündigungen abweichen:

  • Alle Schüler*innen sind zum Tragen einer medizinischen Maske verpflichtet. Nur ausnahmsweise können Alltagsmasken (Stoffmasken) getragen werden, und zwar,  wenn die medizinische Maske nicht passend, also zu groß, ist.
  • Die Maskenpflicht besteht auch, wenn sich die Schüler*innen an ihrem Platz befinden. Zum Frühstücken darf diese abgenommen werden, wenn gleichzeitig auf die Einhaltung von Mindestabständen geachtet wird.

Bitte sprechen Sie mit Ihrem Kind über die geltenden Regeln und statten Sie Ihr Kind möglichst mit passenden, medizinischen Masken für den Schulbesuch aus.