Monat: April 2021

Testpflicht ab dem 12. April 2021

Liebe Eltern,
wie bereits angesprochen, besteht zukünftig eine Testpflicht für SchülerInnen in der Schule. Am Freitag hat uns das Schulamt mitgeteilt, dass die Selbsttests mit sofortiger Wirkung verpflichtend sind, also auch für die Kinder in der Betreuung ab der kommenden Woche. Bei den Tests handelt es sich um CLINITEST @Rapid COVID 19 Antigen Self Tests zur Eigenanwendung. Die Selbsttests müssen in der Schule durchgeführt werden und werden von schulischem Personal beaufsichtigt. Tests, die selbst zu Hause durchgeführt werden, können nicht anerkannt werden.


Alternativ gibt es die Möglichkeit, dass Eltern ihr Kind in einer offiziellen Teststelle mit einer offiziellen schriftlichen Bescheinigung testen lassen und diese der Schule zu Unterrichtsbeginn vorlegen. Die Testbescheinigung darf nicht älter als 48 Stunden sein.


Es sind zwei Tests pro Woche verpflichtend. Das bedeutet, dass sich Ihr Kind in der Betreuung bzw. im Wechselunterricht an zwei Präsenztagen wöchentlich selbst testet oder zweimal wöchentlich eine offizielle Testbescheinigung vorweist.


Sollten Sie der Selbsttestung in der Schule nicht zustimmen und keine offizielle Testbescheinigung vorlegen, darf Ihr Kind nicht in die Schule kommen.
Über den genauen Ablauf der Selbsttests werden wir am Montag im Kollegium beraten. Im Anschluss werde ich Sie über das Ergebnis informieren.
Die Selbsttestung der Kinder in der Betreuung startet dann am Dienstag.

Schulbetrieb ab dem 12. April 2021

Liebe Eltern,

das Ministerium hat uns gestern Abend über die Regelungen zum Schulbetrieb ab dem 12. April (Montag) informiert.

Demnach bleibt unsere Schule in der kommenden Woche (vom 12.4. bis 16.4.2021) für den Präsenzunterricht geschlossen, es findet ausschließlich, also für alle Kinder und an jedem Tag Unterricht auf Distanz statt, um dem aktuellen Infektionsgeschehen Einhalt zu gebieten.

Für das Distanzlernen gilt das bekannte Konzept: Die Aufgaben werden Ihrem Kind/Ihren Kindern auf dem Klassen-Padlet zur Verfügung gestellt. Ausgewählte bearbeitete Aufgaben werden an die Lehrerin zurückgesendet. Alle weiteren bearbeiteten Aufgaben bringen die SchülerInnen bitte mit in die Schule, sobald wieder Unterricht in Präsenz stattfindet. Ich möchte nochmal darauf hinweisen, dass die Teilnahme am Distanzlernen für alle Kinder verpflichtend ist und die Leistungen aus dem Distanzlernen auch in die Leistungsbewertung einfließen.

Da uns die Informationen zum Schulbetrieb in der kommenden Woche sehr kurzfristig erreicht haben und das Distanzlernen von den Lehrkräften entsprechende Vorbereitung erfordert, werden die Lernaufgaben für Montag (Gruppe 1) bis spätestens am Montag 10 Uhr auf den Padlets veröffentlicht.

Die Lehrerinnen geben sich größte Mühe, die Aufgaben für alle Kinder auch für die weiteren Tage der Woche schnellstmöglich digital bereit zu stellen, es mag aber vorkommen, dass diese zuweilen erst am Vorabend auf den Padlets erscheinen. Dafür bitte ich um Verständnis.

Sofern keine Betreuung Ihres Kindes/Ihrer Kinder zu Hause möglich ist, können Sie unser Betreuungsangebot nutzen. Das Betreuungsangebot steht grundsätzlich allen Familien offen, wir bitten jedoch darum, jegliche Betreuungsmöglichkeiten zu prüfen, um einen Beitrag zur Eindämmung des Infektionsgeschehens zu leisten. Für Familien ohne OGS-Betreuungsvertrag steht die Betreuung im Rahmen der vor den Ferien üblichen Unterrichtszeiten (Klassen 1 / 2 bis 11.35 Uhr, Klassen 3 + 4 bis 12.35 Uhr) zur Verfügung. Familien mit OGS-Betreuungsvertrag können ihr Kind/ihre Kinder bei Bedarf darüber hinaus betreuen lassen. 

Bitte teilen Sie Marlies Bertels oder mir unbedingt bis spätestens Samstag (10.4.2021) schriftlich (per Mail/Whatsapp) mit, ob und wann Sie von dem Betreuungsangebot Gebrauch machen müssen, damit wir die Betreuung planen können. Das Formular zur Anmeldung finden Sie unten anhängend. Es reicht aus, wenn dieses ausgefüllt und unterschrieben zum ersten Tag der Betreuung mit in die Schule gebracht wird, sofern Sie uns die Betreuungszeiten im Vorfeld schriftlich mitgeteilt haben.

Das Land NRW hat uns weiterhin mitgeteilt, dass mit der Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts (Wechselunterricht), voraussichtlich ab dem 19.4.2021, für jeden Schüler/jede Schülerin zweimal wöchentlich eine Corona- Testpflicht in der Schule besteht. Genauere Informationen werde ich Ihnen dazu in den nächsten Tagen zukommen lassen. 

Soviel für den Moment. Wir hoffen sehr, dass die vorübergehende Rückkehr zum Distanzlernen einen entscheidenden Beitrag zur Senkung der Infektionszahlen leistet und wir alsbald wieder unsere SchülerInnen in der Schule begrüßen können!

Für Rückfragen stehe ich Ihnen natürlich jederzeit zur Verfügung. Melden Sie sich bitte ggf. per Mail, ich melde mich dann umgehend zurück.

Herzliche Grüße!

Andrea Lyding