Das Schulgesetz besagt, dass die Erziehungsberechtigten berechtigt sind, am Unterricht und anderen Schulveranstaltungen ihrer Kinder teilzunehmen.
Über den Termin und die Durchführung soll vorher eine Absprache mit dem jeweiligen Lehrer geführt werden. Allgemeine Regelungen zum Unterrichtsbesuch werden in der Klassenpflegschaft besprochen.