Das Schulgesetz besagt, dass die Erziehungsberechtigten berechtigt sind, am Unterricht und anderen Schulveranstaltungen ihrer Kinder teilzunehmen.
Über den Termin und die Durchführung soll vorher eine Absprache mit dem jeweiligen Lehrer geführt werden. Allgemeine Regelungen zum Unterrichtsbesuch werden in der Klassenpflegschaft besprochen.
Die Lehrerinnen und Lehrer begrüßen die Teilnahme von Eltern am Unterricht. Dadurch können Eltern sehr viel besser den Leistungsstand ihres Kindes einschätzen und haben mehr Verständnis für individuelle Lernschwierigkeiten ihrer Kinder. Auch für die Kinder ist es wichtig, dass Eltern an diesem wichtigen Teil ihres Lebens aktiv teilnehmen.