Schulpflicht

In Nordrhein-Westfalen wird jedes Kind, das bis zum Beginn des 30. September das sechste Lebensjahr vollendet hat, zum 1. August des gleichen Jahres schulpflichtig.

Alle Kinder besuchen mit Beginn der Schulpflicht die Schuleingangsphase der Grundschule. Hier verbleiben die Kinder ein bis drei Jahre lang, bevor sie das dritte Schuljahr besuchen können. An unserer Schule ist die Schuleingangsphase jahrgangsübergreifend organisiert, d.h. sie umfasst die jahrgänge 1 und 2.

Die Zurückstellung eines schulpflichtigen Kindes kann nur aufgrund erheblicher gesundheitlicher Bedenken geschehen.