Mitbestimmung

1.     Schüler*innenparlament an der Antonius-Grundschule

Ziele und Aufgaben des Schüler*innenparlaments

Unser Ziel ist es, die Möglichkeiten unserer Schülerinnen und Schüler zur Mitbestimmung, Mitwirkung und Teilhabe an schulbezogenen Entscheidungen, auszuweiten.
Die Wahl der Klassensprecher*in ist seit sehr vielen Jahren fester Bestandteil an unserer Schule. In Klassenratssitzungen werden regelmäßig klasseninterne Anliegen und Probleme besprochen.
Mit der Einrichtung des Schüler*innenparlaments ab dem Schuljahr 2016/17 wird ein weiteres, übergeordnetes Gremium zur Mitbestimmung ins Leben gerufen.

Grundsätzlich beinhalten Möglichkeiten der Partizipation im Hinblick auf den Erziehungsauftrag große Chancen, persönliche Kompetenzen von Schülerinnen und Schülern zu stärken:
• Erwerb und Ausweitung von Sozialkompetenz und Toleranz
• Erlernen von selbstbestimmtem Handeln
• Stärkung der Ich – Kompetenz
• Befähigung zur Artikulation eigener Interessen
• Ausbildung von Kritik- und Kommunikationsfähigkeit
• Entwicklung von Zivilcourage
• Bereitschaft Verantwortung zu übernehmen
• Grundregeln der demokratischen Mitbestimmung erfahren

Gleichzeitig bietet Partizipation die Chance, dass sich Schülerinnen und Schüler mit unserer Schule identifizieren, sie sich mit ihren Interessen wahr und ernst genommen fühlen und damit Schule für sich als einen Lebens- und Lernraum erfahren, in dem sie sich wohlfühlen.

In folgenden Bereichen erfolgt Mitbestimmung und Mitwirkung durch das Schüler*innenparlament:
– bei Entscheidungen zur Anschaffung von Pausenspielzeug
– bei Entscheidungen zur Pausenhofgestaltung
– bei der Gestaltung von Lern- und Lebensumgebungen in der Schule
– bei der Gestaltung von Projektwochen
– bei der Gestaltung von Schulfesten
– bei der Verwendung von Spendengeldern
– bei der Aufstellung neuer Schulregeln
– bei der Organisation der „Pausenhelfer“
– bei der Gestaltung schulischer Abläufe
– bei der Durchführung von Schülerbefragungen

Zusammensetzung

Das Parlament setzt sich zusammen aus den zwei Klassensprecher*innen aller Klassen. In der Klasse werden eine Schülerin sowie ein Schüler zum/zur Klassensprecher*in gewählt. (siehe Gender-Mainstreaming-Konzept)
Umsetzung des Schülerparlaments
Das Schüler*innenparlament tagt einmal im Quartal, bei wichtigen aktuellen Anlässen auch häufiger. Begleitet werden die Sitzungen in der Regel durch die Schulleiterin. Die Schulleiterin begleitet/moderiert so wenig, wie nötig, die Diskussion. Sie regt die Kinder dazu an, die Sitzungen eigenständig durchzuführen und hält sich möglichst im Hintergrund.

Das Schüler*innenparlament …
– findet immer mittwochs um 8.10 Uhr nach dem Morgengebet statt
– eine Sitzung dauert ca. 30 Minuten, bei Bedarf auch länger
– findet im Lehrerzimmer in einer Sitzform statt, die für die Diskussion förderlich ist

Es erfolgt in der Regel eine schriftliche Einladung zur Sitzung durch die Schulleiterin in Absprache mit den Klassenlehrerinnen.
Vor Beginn jeder Sitzung werden getroffene Beschlüsse der letzten Sitzung reflektiert
Von jeder Sitzung wird ein Protokoll angefertigt. Dieses ist für die Klassensprecherinnen und Klassensprecher gleichzeitig die Grundlage für die Weitergabe der Informationen bzw. den klasseninternen Austausch. Die Klassenlehrerinnen erhalten zur ggf. nötigen Unterstützung ebenfalls ein Protokoll zur Sitzung.

Im Anschluss an die Sitzungen des Schüler*innenparlaments müssen die Klassenlehrerinnen ihrer Klasse ausreichend Zeit zur Verfügung stellen, damit die Klassensprecher*innen ihren Mitschüler*innen aus den Parlamentssitzungen berichten können und innerhalb der Klasse darüber gesprochen werden kann.

Das Schüler*innenparlament richtet einen Briefkasten für Wünsche und Anliegen aller Schülerinnen und Schüler ein.

2. Klassenrat

  • Text folgt

3.  System Pausenhelfer*innen

  • Text folgt

4. Verwaltung Pausenspielzeug

  • Text folgt

5. Mitbestimmung im Lernprozess

  • Text folgt

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