Schulbetrieb ab dem 11. Januar 2021

Liebe Eltern,

wie Sie sicher bereits erfahren haben, sind vom Land NRW neue Beschlüsse bezüglich des Schulbetriebs ab nächster Woche getroffen worden. Im Folgenden die wichtigsten Informationen (Auszüge aus der heutigen Schulmail des Landes):

Am 5. Januar 2021 haben die Regierungschefinnen und Regierungschefs der
Länder gemeinsam mit der Bundeskanzlerin erneut beraten. Die dort
gefassten Beschlüsse hat das Ministerium für Schule und Bildung in der
Folge intensiv mit vielen Akteuren und Verbänden aus dem Bildungsland
Nordrhein-Westfalen erörtert, ferner hat das Kabinett hierzu beraten.
Für den Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen gelten nunmehr im Lichte
dieser Beratungen und Beschlüsse ab dem 11. Januar 2021 folgende
Regelungen:

Der Präsenzunterricht wird ab sofort bis zum 31. Januar 2021
ausgesetzt. In allen Schulen und Schulformen wird der Unterricht mit dem
Start nach den Weihnachtsferien ab Montag, den 11. Januar 2021,
grundsätzlich für alle Jahrgangsstufen als Distanzunterricht erteilt.

Alle Eltern sind aufgerufen, ihre Kinder – soweit möglich – zuhause zu
betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten. Um die
damit verbundene zusätzliche Belastung der Eltern zumindest in
wirtschaftlicher Hinsicht abzufedern, soll bundesgesetzlich geregelt
werden, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage
pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird.
Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des
Kindes zu Hause erfolgt, weil dem Appell des Ministeriums für Schule
gefolgt wird.

Alle Schulen der Primarstufe sowie der weiterführenden
allgemeinbildenden Schulen bieten jedoch ab Montag, den 11. Januar 2021,
ein Betreuungsangebot für diejenigen Schülerinnen und Schüler der
Klassen 1 bis 6 an, die nach Erklärung Ihrer Eltern nicht zuhause
betreut werden können oder bei denen eine Kindeswohlgefährdung nach
Rücksprache mit dem zuständigen Jugendamt vorliegen könnte (das
Anmeldeformular ist als Anlage beigefügt). Die Betreuung findet zeitlich
im Umfang des regulären Unterrichts- und Ganztags- bzw.
Betreuungszeitraums, bei Bedarf auch unabhängig vom Bestehen eines
Betreuungsvertrages statt.

Während der Betreuungsangebote in den Schulen findet kein regulärer
Unterricht statt. Vielmehr dienen die Betreuungsangebote dazu, jenen
Schülerinnen und Schülern, die beim Distanzunterricht im häuslichen
Umfeld ohne Betreuung Probleme bekämen, die Erledigung ihrer Aufgaben in
der Schule unter Aufsicht zu ermöglichen. Diese Schülerinnen und Schüler
nehmen – auch wenn sie sich in der Schule befinden – am
Distanzunterricht ihrer jeweiligen Lerngruppe teil. Für die Aufsicht
kommt vor allem sonstiges schulisches Personal in Betracht (aber
gegebenenfalls auch ein Teil der Lehrkräfte).

Für Klassenarbeiten gilt: Grundsätzlich werden in den Schulen bis zum
31. Januar 2021 keine Klassenarbeiten und Klausuren geschrieben, da der
Unterricht im 1. Schulhalbjahr eine ausreichende Basis für die
Leistungsbewertung auf dem Halbjahreszeugnis geschaffen hat.“
 

Hier finden Sie das Anmeldeformular für die Notbetreuung:

Bitte lassen Sie uns den Antrag bei Betreuungsbedarf möglichst umgehend zukommen. Nutzen Sie dafür den Briefkasten an der Schule und/oder senden Sie uns den ausgefüllten Antrag als Datei oder Foto an:

darfeld@grundschulen-rosendahl.de

Weitere Informationen zum Distanzunterricht erhalten Sie von uns/von den Klassenlehrerinnen zeitnah per Mail.

Wir möchten noch einmal darum bitten, dass Sie – falls noch nicht geschehen – die Ihnen mitgeteilte Schulmailadresse Ihres Kindes (Office 365) freischalten. Sollten dabei Probleme auftauchen- wir helfen Ihnen gerne weiter!