In dieser Woche bastelten die Kinder, passend zum neuen Jahr, kleine oder große, essbare oder nicht essbare Glücksschweinchen. Wir wünschen allen Menschen viel Glück für das Jahr 2021!
falls Sie von der Schule eine Bescheinigung zur Beantragung von Elterngeld (Lohnausfall aufgrund Kinderbetreuung) benötigen, schreiben Sie uns bitte eine kurze Mail an: darfeld@grundschulen-rosendahl.de
Alle per Mail oder Post eingegangenen Anmeldungen werden automatisch berücksichtigt. Es erfolgt keine Anmeldebestätigung. Bitte denken Sie daran, Ihr Kind nebst Frühstück mit den erforderlichen Arbeitsmaterialien auszustatten.
wie Sie sicher bereits erfahren haben, sind vom Land NRW neue Beschlüsse bezüglich des Schulbetriebs ab nächster Woche getroffen worden. Im Folgenden die wichtigsten Informationen (Auszüge aus der heutigen Schulmail des Landes):
„Am 5. Januar 2021 haben die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder gemeinsam mit der Bundeskanzlerin erneut beraten. Die dort gefassten Beschlüsse hat das Ministerium für Schule und Bildung in der Folge intensiv mit vielen Akteuren und Verbänden aus dem Bildungsland Nordrhein-Westfalen erörtert, ferner hat das Kabinett hierzu beraten. Für den Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen gelten nunmehr im Lichte dieser Beratungen und Beschlüsse ab dem 11. Januar 2021 folgende Regelungen:
Der Präsenzunterricht wird ab sofort bis zum 31. Januar 2021 ausgesetzt. In allen Schulen und Schulformen wird der Unterricht mit dem Start nach den Weihnachtsferien ab Montag, den 11. Januar 2021, grundsätzlich für alle Jahrgangsstufen als Distanzunterricht erteilt.
Alle Eltern sind aufgerufen, ihre Kinder – soweit möglich – zuhause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten. Um die damit verbundene zusätzliche Belastung der Eltern zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht abzufedern, soll bundesgesetzlich geregelt werden, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erfolgt, weil dem Appell des Ministeriums für Schule gefolgt wird.
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Alle Schulen der Primarstufe sowie der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen bieten jedoch ab Montag, den 11. Januar 2021, ein Betreuungsangebot für diejenigen Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 an, die nach Erklärung Ihrer Eltern nicht zuhause betreut werden können oder bei denen eine Kindeswohlgefährdung nach Rücksprache mit dem zuständigen Jugendamt vorliegen könnte (das Anmeldeformular ist als Anlage beigefügt). Die Betreuung findet zeitlich im Umfang des regulären Unterrichts- und Ganztags- bzw. Betreuungszeitraums, bei Bedarf auch unabhängig vom Bestehen eines Betreuungsvertrages statt.
Während der Betreuungsangebote in den Schulen findet kein regulärer Unterricht statt. Vielmehr dienen die Betreuungsangebote dazu, jenen Schülerinnen und Schülern, die beim Distanzunterricht im häuslichen Umfeld ohne Betreuung Probleme bekämen, die Erledigung ihrer Aufgaben in der Schule unter Aufsicht zu ermöglichen. Diese Schülerinnen und Schüler nehmen – auch wenn sie sich in der Schule befinden – am Distanzunterricht ihrer jeweiligen Lerngruppe teil. Für die Aufsicht kommt vor allem sonstiges schulisches Personal in Betracht (aber gegebenenfalls auch ein Teil der Lehrkräfte).
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Für Klassenarbeiten gilt: Grundsätzlich werden in den Schulen bis zum 31. Januar 2021 keine Klassenarbeiten und Klausuren geschrieben, da der Unterricht im 1. Schulhalbjahr eine ausreichende Basis für die Leistungsbewertung auf dem Halbjahreszeugnis geschaffen hat.“
Hier finden Sie das Anmeldeformular für die Notbetreuung:
Bitte lassen Sie uns den Antrag bei Betreuungsbedarf möglichst umgehend zukommen. Nutzen Sie dafür den Briefkasten an der Schule und/oder senden Sie uns den ausgefüllten Antrag als Datei oder Foto an:
darfeld@grundschulen-rosendahl.de
Weitere Informationen zum Distanzunterricht erhalten Sie von uns/von den Klassenlehrerinnen zeitnah per Mail.
Wir möchten noch einmal darum bitten, dass Sie – falls noch nicht geschehen – die Ihnen mitgeteilte Schulmailadresse Ihres Kindes (Office 365) freischalten. Sollten dabei Probleme auftauchen- wir helfen Ihnen gerne weiter!