Testpflicht ab dem 12. April 2021

Liebe Eltern,
wie bereits angesprochen, besteht zukünftig eine Testpflicht für SchülerInnen in der Schule. Am Freitag hat uns das Schulamt mitgeteilt, dass die Selbsttests mit sofortiger Wirkung verpflichtend sind, also auch für die Kinder in der Betreuung ab der kommenden Woche. Bei den Tests handelt es sich um CLINITEST @Rapid COVID 19 Antigen Self Tests zur Eigenanwendung. Die Selbsttests müssen in der Schule durchgeführt werden und werden von schulischem Personal beaufsichtigt. Tests, die selbst zu Hause durchgeführt werden, können nicht anerkannt werden.


Alternativ gibt es die Möglichkeit, dass Eltern ihr Kind in einer offiziellen Teststelle mit einer offiziellen schriftlichen Bescheinigung testen lassen und diese der Schule zu Unterrichtsbeginn vorlegen. Die Testbescheinigung darf nicht älter als 48 Stunden sein.


Es sind zwei Tests pro Woche verpflichtend. Das bedeutet, dass sich Ihr Kind in der Betreuung bzw. im Wechselunterricht an zwei Präsenztagen wöchentlich selbst testet oder zweimal wöchentlich eine offizielle Testbescheinigung vorweist.


Sollten Sie der Selbsttestung in der Schule nicht zustimmen und keine offizielle Testbescheinigung vorlegen, darf Ihr Kind nicht in die Schule kommen.
Über den genauen Ablauf der Selbsttests werden wir am Montag im Kollegium beraten. Im Anschluss werde ich Sie über das Ergebnis informieren.
Die Selbsttestung der Kinder in der Betreuung startet dann am Dienstag.